. . . unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertrags-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ( im folgenden kurz "allgemeine Bedingungen" genannt ) der LP Leiterplatte24 Vertriebs Gmbh (im folgenden kurz "Leiterplatte24" genannt) für alle Rechtsgeschäfte zwischen Leiterplatte24 und Dritten (im folgenden kurz "Vertragspartner" genannt )

1.) Allgemeines

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

Leiterplatte24 übernimmt die Durchführung von Aufträgen ihrer Vertragspartner und Lieferungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen derselben sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, von welchem Erfordernis gleichfalls nur in Schriftform abgegangen werden kann; unter Schriftform ist eine von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterfertigte Urkunde zu verstehen. Allgemeine oder besondere Bedingungen eines Vertragspartners von Leiterplatte24 für die Erteilung von Aufträgen oder den Abschluß von Verträgen und Sonderabmachungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages mit Leiterplatte24 und somit rechtswirksam, wenn sie mit Leiterplatte24 schriftlich vereinbart wurden. Der Vertragspartner von Leiterplatte24 erklärt, auf die Abänderung dieser allgemeinen Bedingungen der Leiterplatte24 durch Zusendung seiner eigenen allgemeinen oder besonderen Bedingungen zu verzichten. Sollte dennoch eine Zusendung von allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Vertragspartners erfolgen oder erfolgt sein, so verzichtet der Vertragspartner auf allfällige daraus entspringende Rechtswirkungen.

Sofern der Vertragspartner beabsichtigt, die allgemeinen Bedingungen von Leiterplatte24 nicht für und gegen sich gelten zu lassen, wird er in einem individuellen Brief, getrennt von der Korrespondenz über Art, Inhalt und Umfang der Auftrages darauf hinweisen, damit in der Folge zwischen Leiterplatte24 und dem Vertragspartner Verhandlungen über den Inhalt der anzuwendenden Geschäftsbedingungen geführt werden können. Bis zu einer abweichenden schriftlichen Festlegung gelten diese allgemeinen Bedingungen von Leiterplatte24. Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen, aus welchem Grunde auch immer, nicht Rechtswirksamkeit erlangen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und sind die unwirksamen oder nichtigen Vertragsbestimmungen durch sie abändernde rechtlich zulässige zu ersetzen oder ergänzen.

Einmal zwischen dem Vertragspartner und Leiterplatte24 in Kraft gesetzte allgemeine Bedingungen von Leiterplatte24 gelten auch ohne besonderen Hinweis - vorbehaltlich einer Änderung der allgemeinen Bedingungen durch Leiterplatte24 - für alle künftigen geschäftlichen Beziehungen zwischen diesen. Ausdrücklich wird festgehalten, daß diesen allgemeinen Bedingungen Vorrang vor den nationalen und internationalen Handelsbräuchen zukommt. Das Bestehen und der Inhalt eines Handelsbrauches ist jeweils von jenem Vertragsteil zu beweisen, der sich darauf beruft.

Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBL. 49/1979, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. Der Vertragspartner kann seine Rechte und Pflichen aus diesem Vertrag mit Leiterplatte24 nur mit deren schriftlicher Zustimmung übertragen.

2.) Vertragsabschluß:

Alle Leiterplatte24 zugehenden Angebote auf Abschluß von Verträgen verpflichten Leiterplatte24 erst durch eine schriftliche Bestätigung der Annahme des Anbots durch Leiterplatte24 . Es steht Leiterplatte24 jedoch frei, ein Angebot auch ohne Auftragsbestätigung durch Erfüllung anzunehmen. Das Anbot eines Vertragspartners von Leiterplatte24 ist für diesen bindend. Alle Angebote von Leiterplatte24 sind stets freibleibend und verpflichten Leiterplatte24 nicht zur Ausführung des Anbots. Leiterplatte24 ist jederzeit berechtigt, seine Anbote abzuändern oder zu widerrufen. Nach Einlangen der Annahmeerklärung des Vertragspartners wird Leiterplatte24 erst dann aus dem Vertrag verpflichtet, wenn Leiterplatte24 eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Vertragspartner übermittelt oder tatsächlich erfüllt. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Art, Umfang Ausstattung und Preise der Waren bzw. Leistungen etc. sind unverbindlich. Leiterplatte24 bleibt die jederzeitige Abänderung derselben vorbehalten. Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Euro netto ab Werk ohne Verpackung, Verladung, Fracht, Versicherung, Zölle, Gebühren oder sonstige Nebenkosten.

Erhöhungen der Gestehungskosten (Lohn, Material, Verwaltung, Energie usw.) zwischen dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages und seiner Erfüllung durch Leiterplatte24 berechtigen diese zu einer entsprechenden Anpassung der vereinbarten Preise. Aufträge, für welche keine Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der rechnungslegung geltenden Preisen berechnet. Zu den angebotenen Preisen kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweilig geltenden Höhe.

Bei vom Vertragspartner ausdrücklich als dringend bezeichneten Aufträge können erforderliche Überstunden und die durch die beschleunigte Materialbeschaffung entstehenden Mehrkosten auch bei einem als verbindlich festgelegten Preis zusätzlich verrechnet werden.

Kostenvoranschläge sind jeweils unverbindlich, es sei denn, sie werden von Leiterplatte24 ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Bei Überschreitung von verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlägen trifft Leiterplatte24 weder eine Pflicht zur Verständigung des vertragspartners noch kommt diesem ein Rücktrittsrecht zu.

Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen von Verträgen bedürfen zu deren Gültigkeit einer schriftlichen Erklärung seitens Leiterplatte24. Verkaufsrepräsentanten, Handelsvertreter oder sonstige Vertretungen der Leiterplatte24 sind nicht berechtigt, Zusagen zu machen, die die allgemeinen Bedingungen abändern, ergänzen oder aufheben. Hiezu bedarf es einer schriftlichen Erklärung seitens Leiterplatte24.

3.) Pläne und Unterlagen:

Sämtliche Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Berechnungen, und sonstige kaufmännische und technische Unterlagen verbleiben im Eigentum von Leiterplatte24. Dies gilt insbesondere auch für Muster, Modelle, Kataloge, Prospekte, Plakate und sonstige Abbildungen.

Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, veröffentlichung und Vorführung von Unterlagen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Leiterplatte24 erfolgen. Unterlagen dürfen insbesondere auch nicht Drittpersonen zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme eines Anbotes sind sämtliche Unterlagen unverzüglich durch den Vertragspartner auf dessen Kosten an Leiterplatte24 zurückzustellen. Bei Annahme des Anbotes sind sämtliche Unterlagen unverzüglich ab jenem Zeitpunkt auf Kosten des Vertragspartners zurückzustellen, ab dem dieser die Unterlagen zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr benötigt. Unabhängig davon ist Leiterplatte24 jedoch berechtigt, sämtliche Unterlagen jederzeit und ohne Angabe von Gründen auf Kosten des Vertragspartners zurückzufordern. Wurden Unterlagen auf Verlangen des Vertragspartners erstellt, so ist Leiterplatte24 berechtigt, hierfür einen angemessenen Preis zu verrechnen. Die so erstellten Unterlagen bleiben jedenfalls Eigentum der Leiterplatte24.

4.) Verpackung, Transport und Gefahrtragung:

Die vertragsgegenständliche Ware wird über Verlangen des Vertragspartners von Leiterplatte24 verpackt. Leiterplatte24 steht es zu, die Ware auch ohne Verlangen des Vertragspartners zu verpacken. Die Kosten der Verpackung sind m Vertragspartner zu tragen.

Sofern die Vertragsteile keine besondere Vereinbarung treffen, gilt die Ware als "ab Werk" verkauft. Ist die Ware von Leiterplatte24 aufgrund einer gesonderten Vereinbarung an einen anderen Ort zu liefern, so gilt diese Lieferung im Zweifel nicht als "frachtfrei" bis zu diesem Ort und Leiterplatte24 hat auch die Wahl des Tarnsportmittels. Leiterplatte24 ist berechtigt -- auch ohne gesonderten Auftrag des Vertragspartners -- auf Kosten des Vertragspartners eine Versicherung ( insbesondere Transport- oder Montageversicherung ) abzuschließen. Die Kosten für eine solche versicherung sind im Preis nicht enthalten und können bereits mit der Rechnung über die Lieferung und Leistung abgerechnet werden.

Unabhängig von der jeweils vereinbarten Lieferklausel ( Incoterms etc. ) geht die Gefahr von Leiterplatte24 auf den Vertragspartner jedenfalls zum vereinbarten Liefertermin über. Hat Leiterplatte24 die Ware zum Zeitpunkt des vereinbarten Liefertermins noch nicht zur Verfügung bzw. bereitgestellt, so geht die Gefahr ab Verfügbarkeit bzw. Bereitstellung über. Weiters geht die Gefahr jedenfalls spätestens dann über, wenn die Ware das Werk verläßt.

5.) Lieferung und Abnahme:

Der vereinbarte Termin ist grundsätzlich unverbindlich und gilt ab Werk. Ein Liefertermin gilt nur dann als fix vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich zwischen den Vertragsteilen festgehalten wurde. Die Ausführung übernommener Lieferverpflichtungen durch Leiterplatte24 erfolgt nach Maßgabe des zur Zeit des Vertragsabschlusses bei Leiterplatte24 vorliegenden Betriebs- und Beschäftigungsverhältnisses.

Verzögert sich die Lieferung durch einen Umstand, der nicht auf das Verschulden der Leiterplatte24 zurückzuführen ist, so verlängert sich die -- gegebenenfalls auch fix vereinbarte -- Lieferzeit angemessen, ohne daß für Leiterplatte24 Verzugsfolgen welcher Art auch immer, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz etc. erwachsen. Wird die Ausführung eines Auftrages durch höhere Gewalt behindert und ist diese für Leiterplatte24 nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise beseitigbar, so wird Leiterplatte24 von ihren Lieferverpflichtungen frei, ohne daß dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch zusteht. Die Leiterplatte24 ist jedoch berechtigt, nach Wegfall der Behinderung die Lieferung durchzuführen.

Hat hingegen Leiterplatte24 den Lieferverzug verschuldet, so kann der Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen, jedoch mindestens vier wöchigen Nachfrist nach deren Ablauf entweder Erfüllung verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Diese Erklärungen müssen vom Vertragspartner bei Setzung der Nachfrist schriftlich, unbedingt und bestimmt abgegeben werden. Der Rücktritt vom Vertrag wird jedoch trotz abgegebener Erklärungen nur dann wirksam, wenn Leiterplatte24 auch die Nachfrist schuldhaft versäumte. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus dem Titel des Schadensersatzes, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Leiterplatte24 kann jedoch jedenfalls -- ohne Eintritt von Verzugsfolgen -- die Einhaltung zugesagter Liefertermine vom Eingang bedungener Anzahlungen, von der fristgerechten Begleichung offener Forderungen, von der Aufklärung allfälliger nachträglich sich ergebender offener Fragen und von der einwandfreien Verfügbarkeit aller notwendigen Behelfe (z.B. Modelle für Aufträge nach Zeichnungen, Entwürfen der Vetragspartners etc.) abhängig machen.

Leiterplatte24 ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen, sofern diese durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Die Stellung von Teilrechnungen entsprechend den ausgeführten Teil- und Vorlieferungen ist zulässig. Etwaige Beschädigungen oder Verluste sind durch den Empfänger der Ware gleichzeitig mit der Entgegennahme der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche jeweils bahnamtlich oder durch den Frachtführer bzw. Ablieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen.

Aus dem Titel einer Transportbeschädigung oder eines Mankos kann weder die Annahme der Ware verweigert, noch die Rechnung nicht anerkannt werden. Eine gemeinsame Abnahme der von Leiterplatte24 hergestellten Waren durch den Vertragspartner und Leiterplatte24 erfolgt nach Lieferung nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollte spätestens acht Tage nach Beginn der Gewährleistungsfrist keine schriftliche Mängelrüge bei Leiterplatte24 einlangen, so gilt die Ware als vorbehaltlos und ordnungsgemäß übernommen. Sollte die vereinbarte Abnahme der bei Leiterplatte24 hergestellten Waren durch einen dem Bereich des Vertragspartners bzw. des Abnehmers zuzuordnenden Umstandes mehr als acht Tage verzögert werden, so gelten die Waren ebenfalls als vorbehaltlos und ordnungsgemäß übernommen. Die auf beiden Seiten für die vereinbarte Abnahme der Waren auflaufenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.

Nimmt der Vertragspartner die vetragsmäßig bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so kann Leiterplatte24 entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Der Vertragspartner hat dabei den entstehenden Schaden zu ersetzen. Bei Gefahr in Verzug kann Leiterplatte24 die Waren auf Rechnung des Vertragspartners bestens verwerten, ohne daß dem Vertragspartner gegenüber Leiterplatte24 Ersatzansprüche welcher Art auch immer erwachsen. Es steht Leiterplatte24 auch frei, die Waren auf Kosten des Vertragspartners bei Dritten einzulagern.

6.) Zahlung und Eigentumsvorbehalt:

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Fakturen der Leiterplatte24 innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum einlangend bei Leiterplatte24 (Valutadatum) zu bezahlen. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung wird ein Skontoabzug nicht anerkannt. Falls ein Skonto vereinbart wurde, ist ein Skontoabzug von neuen Rechnungen unzulässig, solange frühere und fällige Rechnungen noch ganz oder teilweise unbeglichen sind. Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel gelten nur als zahlungshalber geleistet. Sämtliche Spesen und Bankprovisionen in Verbindung mit der Durchführung von Überweisungen sowie Einlösungen von Wechseln oder Schecks gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschrift bzw. Einlösung erfolgt, als Tag des zahlungseinganges. Unabhängig von einer allfälligen Widmung werden Zahlungen auf die im Zahlungszeitpunkt am längsten fällige Verbindlichkeit des Vertragspartners angerechnet. Dabei wird zunächst auf sämtliche Kosten und Spesen, sodann auf Zinsen und zuletzt auf den Kapitalbetrag angerechnet. Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht fristgerecht geleistet, tritt auch bei Verzug mit nur einer Teilzahlung Terminverlust ein. Im Falle eines Wechselprotestes oder der Nichtzahlung einer fälligen Rechnung sind sämtliche Rechnungen sofort fällig, ohne daß es einer ausdrücklichen Fälligstellung bedarf. Gleiches gilt für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% vereinbart. Sofern der Leiterplatte24 entstehender Zinsschaden oder Kursverlust jedoch höher ist, ist Leiterplatte24 der nachgewiesene höhere Zinssatz oder (und) Kursverlust vom Vertragspartner zu ersetzen. Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann Leiterplatte24 entweder auf der gänzlichen oder teilweisen Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter Einräumung einer angemessenen nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Vertragspartner ist zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet. Nach Wirksamwerden des Rücktrittes vom Vertrag hat der Vertragspartner die bereits gelieferten Waren sofort ohne weitere Aufforderung an Leiterplatte24 zurückzustellen. Der Vertragspartner hat Leiterplatte24 Ersatz für eine allfällige Wertminderung der Ware zu leisten und alle Aufwendungen zu ersetzen, die Leiterplatte24 im Zuge der Durchführung des Vertrages und seiner Rückabwicklung erwachsen. Zur Abgeltung des entstandenen Schadens ist der Vertragspartner im Falle des Rücktrittes vom Vertrag durch Leiterplatte24 verpflichtet, eine Stornogebühr von 30% des Bruttofakturenbetrages ohne weitere Nachweise mit sofortiger Fälligkeitzu bezahlen. Die Zahlung der Stornogebühr steht einer Geltendmachung des darüber hinaus gehenden Schadens durch Leiterplatte24 nicht entgegen.

Gegen Kaufpreisforderungen oder sonstige Forderungen der Leiterplatte24 darf der Vertragspartner mit seinen eigenen Forderungen nicht aufrechnen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages und allfälliger Zinsen und Spesen darauf sowie bis zur vollständigen Erfüllung aller sonstigen finanziellen Verpflichtungen durch den Vertragspartner in Verbindung mit der Warenlieferung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Leiterplatte24. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten sämtliche Schritte zu tätigen und Erklärungen abzugeben, die eine Einhaltung der je nach dem Lagerort der Ware zur Begründung bzw. Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes erforderlichen Formvorschriften ermöglichen. Eine Weitergabe oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vor vollständiger Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Leiterplatte24 zulässig. Unabhängig von einer solchen Zustimmung bietet der Vertragspartner hiermit unwiderruflich für den Fall einer Weiterveräußerung dieser Waren die Abtretung aller daraus zu seinen Gunsten entstehenden Forderungen gegenüber Dritten an die Leiterplatte24 zu deren Befriedigung zahlungshalber an. Leiterplatte24 ist berechtigt, dieses Abtretungsangebot jederzeit ohne zeitliche Begrenzung anzunehmen. Sämtliche Gebühren und anfallenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Die gelieferte Ware bleibt weiters bis zur Bezahlung aller bisherigen Forderungen aus Lieferungen an den Vertragspartner Eigentum von Leiterplatte24. Auch das Eigentum an Waren aus künftigen Lieferungen geht erst dann über, wenn die Forderungen aus den früheren Lieferungen restlos beglichen sind. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen ist der Vertragspartner weiters nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu bearbeiten, zu verarbeiten oder mit anderen Waren zu verbinden. Erfolgt dennoch eine Bearbeitung, Verarbeitung oder Verbindung, so steht Leiterplatte24 das Alleineigentum an den sich durch die Bearbeitung, Verarbeitung oder Verbindung ergebenden Waren zu. Gleiches gilt im Falle der Vermischung. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme der gelieferten Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, auf seine Kosten alle Schritte zu setzen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um das Eigentumsrecht der Leiterplatte24 zu wahren bzw. geltend zu machen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Leiterplatte24 unverzüglich von einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme zu verständigen. Wird die Ware ausgesondert, so kann diese die Einlagerung derselben auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners vornehmen. Leiterplatte24 ist außerdem berechtigt, für alle gerechtfertigten Aufwendungen, die sich im Zuge der Geltendmachung ihres Eigentums machen mußte und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu verlangen.

7.) Gewährleistung und Haftung:

Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware zu laufen. Wurde jedoch eine gemeinsame Abnahme der Ware vereinbart, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme der Ware. Erfolgt jedoch nicht unverzüglich nach Übergabe die gemeinsame Abnahme, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Übergabe der Ware zu laufen. Sferne Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht früher erlöschen, erlöschen sie jedoch spätestens nach Ablauf eines Jahres, ab dem Tag, an dem die Ware das Leiterplatte24 Werk verlassen hat. Bei sonstigem Ausschluß der Gewährleistung ist die Ware bei Übernahme durch den Vertragspartner bzw. Übernehmer zu prüfen und sind sichtbare Mängel oder fehlende Teile unverzüglich schriftlich zu rügen. Die schriftliche Rüge muß jedenfalls bei sonstigem Ausschluß der Gewährleistung binnen acht Tagen nach Beginn der Gewährleistungsfrist bei Leiterplatte24 mittels eingeschriebenen Briefes einlangen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort festgestellt werden, sind unverzüglich nach ihrem Entdecken mittels eingeschriebenen Briefes unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung zu rügen. Diese Rüge muß -- bei sonstigem Ausschluß der Gewährleistung -- spätestens acht Tage nach Entdecken des Mangels bei Leiterplatte24 eintreffen. Die von einem Mangel ordnungsgemäß unterrichtete Leiterplatte24 ist berechtigt, ihre Gewährleistungspflicht nach Ihrer freien Wahl ausschließlich durch Behebung wie folgt zu erfüllen:

a) Nachbesserung der Ware an Ort und Stelle
b) Aufforderung zur Rücksendung der mangelhaften Ware oder mangelhafter Teile und Nachbesserung bei Leiterplatte24
c) Ersatz der mangelhaften Ware
d) Ersatz mangelhafter Teile der Ware.

Über Aufforderung von Leiterplatte24 ist die Ware vom Vertragspartner an einen von Leiterplatte24 bezeichneten Ort zur Verbesserung zu senden. Leiterplatte24 ist berechtigt, sich von den Ansprüchen des Käufers auf Wandlung oder Preisminderung durch Lieferung einer mängelfreien Ware zu befreien. Weiter Verpflichtungen treffen Leiterplatte24 im Rahmen der Gewährleistung nicht. Jede Gewährleistungspflicht von Leiterplatte24 ist ausgeschlossen, wenn sich der Vertragspartner bei Aufstellung oder Verwendung der Ware nicht an die Anordnungen bzw. Betriebsbedingungen von Leiterplatte24 gehalten hat, der Mangel durch den Vertragspartner oder durch Dritte verursacht wurde oder der Vertragspartner selbst Manipulationen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen ließ. Die Gewährleistung gilt weiters nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen bei normalem Gebrauch auftreten. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, übernimmt FELS keine Gewährleistung bei Umänderung oder Umbauten alter sowie betriebsfremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren. Leiterplatte24 ist zur Beseitigung von Mängeln solange nicht verpflichtet, wie der Besteller seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz welcher Art auch immer (z.B. Folgekosten, Verlegungs- und Auswechslungskosten, entgangene gewinne, Fracht- und Zufahrtsspesen etc.) im Zuge eines Gewährleistungsfalles besteht gegenüber Leiterplatte24 nicht.

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet FELS für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das zehnfache des Bruttofakturenbetrages der gelieferten, den Schaden verursachenden Ware beschränkt. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes haftet Leiterplatte24 sowie auch deren Vor- und Zulieferer nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung dem Abnehmer diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu überbinden und ihn über den sachkundigen Gebrauch und die einschlägigen Unfall- Verhütungsvorschriften aufzuklären.

8.) Rücktrittsbedingungen für Verbraucher

Alle im Fernabsatz abgeschlossenen Geschäfte unterliegen einem Rücktrittsrecht für Verbraucher, basierend auf der EU-Fernabsatz-Richtlinie. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Empfang der Ware durch den Verbraucher bzw., bei Dienstleistungen, mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittsfrist für Verträge im Fernabsatz beträgt EU-weit mindestens sieben Werktage. Der rechtzeitige Rücktritt bewirkt, dass der Vertrag aufgehoben wird. Der Verbraucher hat die empfangene Ware oder Leistung zurückzustellen und der Unternehmer hat die vom Verbraucher bereits geleisteten Zahlungen bzw. Teilzahlungen einschließlich Versandkosten zu erstatten. Der Unternehmer darf ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware nur dann in Abzug bringen, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch der Ware keinen Grund für eine Wertminderung darstellt.

Kein Rücktrittsrecht besteht unter anderem bei folgenden Geschäften:

– Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird;
– Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt;
– Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und/oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
– Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind;
– Entsiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen bzw. Software

Hinsichtlich der Kosten für die Rücksendung ist der Rücktritt für den Verbraucher grundsätzlich kostenlos. Gemäß §5g Abs.2 KSCHG geht die Rücksendung zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.


9.) Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Wien, Österreich. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe tatsächlich an einem anderen Ort erfolgt. Für alle zwischen Leiterplatte24 und ihrem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und allen sich aus dem rechtswirksamen bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes vereinbart. Leiterplatte24 ist berechtigt, auf die Anwendung österreichischen Rechtes ausdrücklich schriftlich zu verzichten. Im Falle eines solchen Verzichtes gilt nach Wahl von Leiterplatte24 jenes Recht als vereinbart, das entweder in dem Land zur Anwendung gelangt, in dem der Vertragspartner seinen Sitz hat, oder das sich aufgrund der Regeln internationalen Privatrechtes ergibt, welches in dem Land zur Anwendung gelangt, in dem eine gerichtliche Auseinandersetzung über die streitigen Ansprüche geführt wird bzuw. zu führen ist. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung erwachsenden Rechtsstreitigkeiten wird das für Wien jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. Leiterplatte24 ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an einem anderen inländischen oder ausländischen Gerichtsstand zu belangen.


Geschäftsbedingungen Stand 06/2012, mit Herausgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorhergegangenen ihre Gültigkeit, Irrtum und Änderung vorbehalten